Bürgerinitiative · Grundwasser

Aufbaggern oder abdichten?

Der Betreiber sagt: Die Altlast liegt im Grundwasser, deshalb muss sie raus, der Boden abgedichtet und darauf eine neue Deponie gebaut werden. Wir haben seine eigenen Unterlagen gelesen – und sie sagen etwas anderes.

Plan des Betreibers Der Altabfall wird ausgehoben, auf einer neuen Basisabdichtung wieder eingebaut und mit neuem Abfall bis 35 Meter hoch aufgeschüttet. Abgedeckt wird erst nach Jahrzehnten. Der belastete Boden unter der alten Ablagerung bleibt im Grundwasser liegen. max. Grundwasserstand Grundwasser neuer Abfall Abdeckung erst nach Jahrzehnten bis 35 m wird aufgebaggert Altabfall, umgelagert neue Basis- abdichtung belasteter Boden bleibt liegen Plan des Betreibers Unser Vorschlag Die bestehende Ablagerung bleibt liegen und wird sofort von oben abgedeckt. Regenwasser läuft seitlich ab und sickert nicht mehr durch den Abfall. Der belastete Boden darunter bleibt ebenfalls liegen, bekommt aber keinen Nachschub. max. Grundwasserstand Grundwasser bestehende Ablagerung bleibt liegen Regenwasser läuft seitlich ab Abdeckung von oben – jetzt belasteter Boden bleibt – aber kein Nachschub Unser Vorschlag
Schematisch, nicht maßstäblich. Rot schraffiert: belasteter Boden unter der Ablagerung, der bis ins Grundwasser reicht. Grundlage: Vorhabensbeschreibung des Betreibers vom 20.12.2023, Kapitel 9.2 und 9.3.3.

Fünf Behauptungen im Check

Behauptung 1 Halb richtig

„Die Altlast liegt im Grundwasser – sie muss da raus.“

Unsere Antwort: Stimmt, stellenweise reicht der Abfall bis in den Bereich, in dem der Grundwasserspiegel schwankt. Aber genau diesen Teil holt der Plan des Betreibers nicht heraus. Ausgebaggert wird nur, was ohne Abpumpen erreichbar ist. Was schon im Boden unter dem Abfall steckt, bleibt liegen – das schreibt der Betreiber in seiner eigenen Vorhabensbeschreibung. Er setzt dafür auf natürlichen Abbau. Den gäbe es ohne Bagger genauso.

Die Belege im Detail

Was der Betreiber selbst schreibt

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 9.2, Seite 19

„Die Abfälle werden, sofern ohne Grundwasserhaltung möglich, ausgehoben.“

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 9.3.3, Seite 24

„Ein Abtrag des darunterliegenden Kontaminationssaumes […] soll nicht erfolgen. […] Insofern wird der bestehende Zustand nicht verändert. Der biologische Abbau wird den verbleibenden Kontaminationssaum langfristig abbauen.“

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 8.6, Seite 15

Die Abfälle werden „zeitweise direkt durch das Grundwasser erreicht“.

Die Zahlen

  • Höchster zu erwartender Grundwasserstand: 65,42 m ü. NHN
  • Unterkante des Abfalls in Polder 1: im Mittel 65,50 m, „in einigen Bereichen […] deutlich unterhalb“ des höchsten Grundwasserstands
  • Polder 2 und 3.1: im Mittel 65,00 m – also unter dem Höchststand (Kapitel 9.2, Seite 19)

Was das bedeutet

Der Teil der Belastung, der tatsächlich im Grundwasser sitzt, wird durch das Projekt nicht beseitigt.

Offene Frage an die Behörde

Wie viel belastetes Material bleibt nach der Planung des Betreibers unterhalb der neuen Basisabdichtung?

Behauptung 2 Widerspruch

„Nur eine Abdichtung nach unten stoppt den Schadstoffaustrag.“

Unsere Antwort: Schadstoffe werden vor allem durch Regenwasser ausgewaschen, das durch den Abfall sickert. Genau damit begründet der Betreiber in seiner Vorhabensbeschreibung selbst die Basisabdichtung. Eine Abdeckung von oben hält dieses Wasser fern – sofort und ohne den Abfall zu bewegen. Nach dem geltenden Genehmigungsstand wäre das auch der vorgesehene Weg gewesen, schreibt der Betreiber.

Die Belege im Detail

Was der Betreiber selbst schreibt

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 9.3.3, Seite 24

Barriere und Basisabdichtung sollen „den weiteren Eintrag von Schadstoffen über einsickernde Niederschlagswässer […] unterbinden“.

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 7, Seite 8

„Nach aktuellem Genehmigungsstand würden diese Abfälle nach DepV, und damit nur mit einer Oberflächenabdichtung gesichert werden.“

Die Zahlen

  • Durchlässigkeit der abgelagerten Schlämme: 2,2 × 10−7 bis 5,8 × 10−7 m/s (Kapitel 8.3, Seite 11)

Was das bedeutet

Die verfestigten Schlämme lassen selbst wenig Wasser durch. Wer sie aufgräbt, zerstört diese Struktur – wer sie abdeckt, nimmt dem Auswaschen den Nachschub.

Offene Frage an die Behörde

Um wie viel sinkt der Schadstoffaustrag allein durch eine Oberflächenabdichtung?

Behauptung 3 Widerspruch

„Es ist dringend – deshalb muss die neue Deponie kommen.“

Unsere Antwort: Wäre es dringend, müsste jetzt gesichert werden. Die Abdeckung ist seit 2009 genehmigt und seit 2015 vom Gewerbeaufsichtsamt angeordnet. Begonnen wurde 2010, gestoppt 2012 – laut Vorhabensbeschreibung des Betreibers wegen des neuen Deponiekonzepts. Beim Ortstermin sprach der Betreiber selbst von „keinem akuten Handlungsbedarf“. Die neue Deponie käme erst nach einem jahrelangen Verfahren und liefe dann mindestens 20 Jahre.

Die Belege im Detail

Was der Betreiber selbst schreibt

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 9.1, Seite 18

„Nach dem neu entwickelten Konzept zur nachträglichen Basisabdichtung des Deponiestandortes […] wurden die Arbeiten zur Oberflächenabdichtung der Polder 2 und 3 im Jahr 2012 gestoppt.“

Der Betreiber beim Ortstermin · 22. Juli 2026

Es bestehe „kein akuter Handlungsbedarf“.

Die Zeitachse

  • 06.10.2009 · Oberflächenabdichtung genehmigt (Plangenehmigung des Gewerbeaufsichtsamts)
  • 2010 · Arbeiten begonnen: 11.000 m³ Glasrecyclat, 16.000 m³ Altschlämme, 80.000 t Schlacke aufgebracht
  • 2012 · gestoppt
  • 02.06.2015 · Fertigstellung angeordnet (Anordnung des Gewerbeaufsichtsamts)
  • heute · nicht umgesetzt
  • nach einer Genehmigung · mindestens 20 Jahre Betrieb, danach 30 Jahre Nachsorge

Die Aktenlage im Detail →

Offene Frage an die Behörde

Warum wird die Anordnung von 2015 nicht vollzogen?

Behauptung 4 Ursache ungeklärt

„In der Fuhse sind schon Schadstoffe – es muss dringend etwas passieren.“

Unsere Antwort: Der Landkreis hat in der Fuhse Cyanid nachgewiesen. Ob es aus der Deponie stammt, ist nach seinen eigenen Worten noch abzuklären. Die Fuhse fließt vorher unter anderem durch Salzgitter und Ilsede, zwei Orte mit langer Eisen- und Stahlindustrie.

Die Altlast liegt seit Jahrzehnten dort. Wer aus dem Befund Dringlichkeit ableitet, muss Messreihen vorlegen, die zeigen, dass die Belastung zunimmt – und warum. Solche Zahlen sind bisher nicht veröffentlicht.

Die letzte Veränderung am Deponiekörper gab es 2010 bis 2012: Material wurde bewegt und aufgebracht, dann blieben die Arbeiten liegen. Aufbaggern wäre dasselbe – nur im großen Maßstab.

Die Belege im Detail

Was im Scoping-Termin gesagt wurde

Landkreis Peine · Protokoll des Scoping-Termins vom 08.02.2024, Seite 3

„Der Landkreis Peine führt aus, dass eine Belastung der Fuhse mit der Substanz Cyanid nachgewiesen wurde. Es ist abzuklären, ob diese Belastung durch die Deponie herbeigeführt wird.“

Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig · Protokoll des Scoping-Termins vom 08.02.2024, Seite 3

„Eine abschließende Gefährdungsabschätzung liegt aus Sicht des GAA Braunschweig noch nicht vor.“

Was der Betreiber selbst schreibt

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 8.4, Seite 12

Die Fuhse fließt „1.200 m östlich der Deponie von Süd nach Nord“. Das Oberflächenwasser gelangt über einen Graben zwischen den Poldern 1 und 2 in den Seitengraben des Mittellandkanals, „der zur Fuhse entwässert“.

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 9.1, Seite 18

Für die geplante Abdeckung wurden aufgebracht: 11.000 m³ Glasrecyclat, 16.000 m³ Altschlämme aus Polder 3.2 und 80.000 t „weiße stark kalkhaltige Schlacken“. 2012 wurden die Arbeiten gestoppt.

Offene Fragen an die Behörde

  • Seit wann, wo und in welcher Höhe wird Cyanid in der Fuhse gemessen?
  • Gibt es Messungen oberhalb und unterhalb der Einleitung aus dem Deponiebereich?
  • Nimmt die Belastung zu oder ab?
  • Haben die Arbeiten von 2010 bis 2012 den Schadstoffaustrag verändert?
Behauptung 5 Stimmt – aber nicht hier

„Irgendwo muss der Müll ja hin.“

Unsere Antwort: Richtig ist: Bauschutt und belastete Böden fallen an, und was sich nicht verwerten lässt, braucht einen Platz. Daraus folgt aber nicht, dass Berkum dieser Platz sein muss. Der Untergrund erfüllt hier nicht die Anforderungen an eine natürliche Barriere – so steht es in der Vorhabensbeschreibung des Betreibers. Die Fläche ist für Natur, Landschaft und Erholung vorgesehen, und das Einzugsgebiet seiner Bedarfsrechnung reicht bis Hannover und Braunschweig.

Die Belege im Detail

Was der Betreiber selbst schreibt

Vorhabensbeschreibung des Betreibers · Kapitel 8.7, Seite 18

„Der vorhandene Untergrund erfüllt diese Anforderungen nicht.“

Sinngemäß (Kapitel 8.1, Seite 9): Der Standort ist im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie für Erholung, im Flächennutzungsplan Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Die Bedarfsrechnung des Betreibers (Kapitel 5, Seiten 3–7)

  • Einzugsgebiet: 1.447.378 Einwohner
  • Region Hannover mit 50 %, Braunschweig mit 15 % angesetzt
  • pauschal 0,10 t Abfall je Einwohner und Jahr, zusammen 144.738 t pro Jahr
  • im Umfeld genannte DK-II-Deponien: Heinde, Diebesstieg, Watenbüttel, Kolenfeld
  • Restvolumen Heinde: „Stand 2017“

Was das bedeutet

Vor der Beseitigung stehen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung. Seit August 2023 soll die Ersatzbaustoffverordnung mehr Bauschutt und Böden in die Verwertung bringen.

Eine Bedarfsrechnung mit Zahlen von 2017 und einer Pauschalannahme ersetzt keine Standortsuche. Wer einen Platz für Abfall braucht, muss begründen, warum es ein Standort mit ungeeignetem Untergrund auf einer Fläche sein soll, die für Natur, Landschaft und Erholung vorgesehen ist. Die bestehenden DK-II-Deponien in Norddeutschland →

Offene Frage an die Behörde

Wurden Standorte mit geeignetem Untergrund geprüft, und gelten die Bedarfsannahmen von 2017 noch?

Was wir fordern

Sichern von oben – ja. Aufbaggern und aufstocken – nein.

Jetzt Petition unterschreiben →

Öffnet openPetition.de – es gelten die dortigen Datenschutzbestimmungen.

Woher unsere Belege stammen. Die meisten Zitate auf dieser Seite stammen nicht von uns, sondern vom künftigen Betreiber selbst: aus der „Projektskizze und Vorhabensbeschreibung“ vom 20. Dezember 2023, mit der die HK-Rohstoff & Umwelttechnik GmbH & Co. KG ihr Vorhaben beim Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig vorgestellt hat. Geschrieben haben sie ihre Planer, die Planungsgemeinschaft Deponie Berkum. Wir haben das Dokument nach dem Umweltinformationsgesetz erhalten. Andere Quellen – Bescheide und Protokolle der Behörden, Aussagen beim Ortstermin – sind jeweils eigens gekennzeichnet.

Quellen: HK-Rohstoff & Umwelttechnik GmbH & Co. KG / Planungsgemeinschaft Deponie Berkum: „Deponie Berkum – Projektskizze und Vorhabensbeschreibung für den Scoping-Termin sowie die Antragskonferenz“, 20.12.2023 (vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig nach dem Umweltinformationsgesetz herausgegeben) · Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig: Plangenehmigung vom 06.10.2009, Anordnung vom 02.06.2015, Protokoll des Scoping-Termins vom 08.02.2024 (mit der Stellungnahme des Landkreises Peine) · Angaben des Betreibers beim Ortstermin an der Deponie am 22.07.2026 · § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz · Deponieverordnung, Anhang 3 · Ersatzbaustoffverordnung.