„Die Altlast liegt im Grundwasser – sie muss da raus.“
Unsere Antwort: Stimmt, stellenweise reicht der Abfall bis in den Bereich, in dem der Grundwasserspiegel schwankt. Aber genau diesen Teil holt der Plan des Betreibers nicht heraus. Ausgebaggert wird nur, was ohne Abpumpen erreichbar ist. Was schon im Boden unter dem Abfall steckt, bleibt liegen – das schreibt der Betreiber in seiner eigenen Vorhabensbeschreibung. Er setzt dafür auf natürlichen Abbau. Den gäbe es ohne Bagger genauso.
Die Belege im Detail
Was der Betreiber selbst schreibt
„Die Abfälle werden, sofern ohne Grundwasserhaltung möglich, ausgehoben.“
„Ein Abtrag des darunterliegenden Kontaminationssaumes […] soll nicht erfolgen. […] Insofern wird der bestehende Zustand nicht verändert. Der biologische Abbau wird den verbleibenden Kontaminationssaum langfristig abbauen.“
Die Abfälle werden „zeitweise direkt durch das Grundwasser erreicht“.
Die Zahlen
- Höchster zu erwartender Grundwasserstand: 65,42 m ü. NHN
- Unterkante des Abfalls in Polder 1: im Mittel 65,50 m, „in einigen Bereichen […] deutlich unterhalb“ des höchsten Grundwasserstands
- Polder 2 und 3.1: im Mittel 65,00 m – also unter dem Höchststand (Kapitel 9.2, Seite 19)
Was das bedeutet
Der Teil der Belastung, der tatsächlich im Grundwasser sitzt, wird durch das Projekt nicht beseitigt.
Offene Frage an die Behörde
Wie viel belastetes Material bleibt nach der Planung des Betreibers unterhalb der neuen Basisabdichtung?